Hinweisgebersystem
Natürliche Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen, werden durch ein neues europäisches Gesetz geschützt. Darüber hinaus werden Personen geschützt, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind, sowie sonstige Personen, die von einer Meldung oder Offenlegung betroffen sind.
Hier im Hinweisgebersystem können Sie vertrauliche Hinweise bzgl. des Verdachts einer Straftat oder ähnlich schwere Unregelmäßigkeiten in Bezug auf das Unternehmen abgeben, den aktuellen Meldestatus einsehen und weiter in Kontakt bleiben.
Das System gewährleistet, dass die Identität von Hinweisgebern auf Wunsch zuverlässig geschützt und nicht offengelegt wird.